Spätestens seit der Änderung der Abfallwirtschaftsgebührensatzung zum 1. Januar 2006 lohnt sich mit Blick auf die Kostenart Müllabfuhr/Biotonne die Auseinandersetzung mit dem Thema Eigenkompostierung. Wenn auf dem Grundstück die ordnungsgemäße und schadfreie Kompostierung und Verwertung von Bioabfällen möglich ist, kann sich der Eigentümer vom Anschlusszwang an die Bioabfallentsorgung durch die Stadtreinigung Leipzig befreien lassen.
Kann man durch Eigenkompostierung die Biotonne abbestellen, spart man jährlich ab 2006 nicht nur die Grundgebühr für die Biotonnen selbst (50,00 € pro 120-l-Tonne bzw. 100,00 € pro 240-l-Tonne), sondern es reduzieren sich auch die Verwertungsgebühren für die schwarzen Tonnen (Restabfall) um jährlich 11,28 € pro 80-l-Tonne, 14,04 € pro 120-l-Tonne, 27,72 € pro 240-l-Tonne bzw. 136,56 € pro 1.100-l-Tonne.
Eine ordnungsgemäße Kompostierung erfordert nicht nur eine gewisse Fläche für Komposthaufen und/oder Kompostierbehälter, sondern auch Disziplin von den Mietern. Es sind einige Grundregeln einzuhalten, damit der Bioabfall auch wirklich verrottet und nicht verfault, schimmelt oder gärt. Bei einem sachgemäßen Betrieb sind die oft befürchteten Geruchsbelästigungen oder Ungeziefer nicht zu erwarten.