Kostenarten
Die Betriebskostenverordnung zählt im § 2 folgende Kostenarten auf:
- laufende öffentliche Lasten des Grundstücks
(Grundsteuer)
- Kosten der Wasserversorgung
(Wasser/Abwasser)
- Kosten der Entwässerung
(Wasser/Abwasser)
- Kosten der Heizung
- Kosten der Wassererwärmung
- Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
- Kosten des Betriebs von Aufzügen
- Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung
(Müllabfuhr/Biotonne)
- Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Kosten der Gartenpflege
- Kosten der Beleuchtung
- Kosten der Schornsteinreinigung
- Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
- Kosten für den Hauswart
- Kosten für Gemeinschafts-Antennenanlage oder Breitbandkabelnetz-Verteilanlage
- Kosten des Betriebs der Einrichtung für die Wäschepflege
- sonstige Betriebskosten