Betriebskosten in Leipzig

Müllabfuhr/Biotonne

  1. Entstehung
    1. Restabfall
    2. Bioabfall
    3. Beispiel
  2. Belege
  3. Umlageschlüssel
  4. Kostenvergleich
  5. Kostensenkung
  6. Adressen

1. Entstehung

Die Müllbeseitigung erfolgt in Leipzig entsprechend der Abfallwirtschaftssatzung und wird von der »Stadtreinigung Leipzig«, einem Eigenbetrieb der Stadt, durchgeführt. Es werden Kosten für Restabfall (schwarze Tonnen) und für Bioabfall berechnet. Alle anderen Abfallbehälter (gelbe Tonne für Verpackungen, blaue Tonne für Papier sowie schwarze/grüne/braune Tonnen für Glas) werden bisher von der Abfall Logistik Leipzig GmbH kostenlos bereitgestellt und entsorgt.

Zwar nennt die Betriebskostenverordnung die Müllbeseitigung in Punkt 8. in einem Zuge mit der Straßenreinigung, doch unterscheiden sich beide Kostenarten zumindest in Leipzig in ihrer Verursachung und Entstehung deutlich voneinander. Auch nennen die Statistiken (z.B. Betriebskostenspiegel der Stadt Leipzig für das Jahr 2000 und Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes 2004) beide Kostenarten separat, so dass im Interesse der Vergleichbarkeit eine getrennte Ausweisung und Umlage sinnvoll ist.

1.1. Restabfall

Für die Entsorgung des Restabfalls (schwarze Tonnen) besteht ein Anschlusszwang. Jeder Eigentümer eines Grundstücks ist zur Anmeldung von Restabfallbehältern verpflichtet, die ein Mindestausstattungsvolumen an Abfallaufkommen abdecken. Die notwendigen Angaben sind anzuzeigen (Formular für das Stadtgebiet bis 1999 bzw. Formular für die 1999/2000 eingemeindeten Ortsteile).

Es werden sowohl Festkosten als auch Verbrauchskosten berechnet:

Die Festkosten heißen bis 2005 »Grundgebühr« und seit 2006 »Verwertungsgebühr«; sie werden quartalsweise berechnet. Seit dem 01.01.2006 gelten für die Festkosten des Restabfalls unterschiedliche Preise: die Preisgruppe »B« gilt für Grundstücke, in denen auch eine Biotonne bereitgestellt wird; die günstigere Preisgruppe »E« für Grundstücke, auf denen die Bioabfälle selbst verwertet werden (»Eigenkompostierer«).

Die Stadtreinigung Leipzig stellt vier verschiedene Behältertypen zu folgenden Preisen bereit (Quartalspreis):

Größe 80-l-Tonne 120-l-Tonne 240-l-Tonne 1.100-l-Tonne
Grundgebühr (2003 bis 2005) 7,67 € 7,67 € 7,67 € 30,68 €
Verwertungsgebühr B (2006) 14,55 € 17,97 € 35,43 € 174,60 €
Verwertungsgebühr B (2007) 13,68 € 16,98 € 33,96 € 165,45 €
Verwertungsgebühr B (ab 2008) 9,63 € 11,94 € 23,52 € 118,38 €
Verwertungsgebühr E (2006) 11,73 € 14,46 € 28,50 € 140,46 €
Verwertungsgebühr E (2007) 11,31 € 14,04 € 28,05 € 136,65 €
Verwertungsgebühr E (ab 2008) 8,13 € 10,08 € 19,86 € 99,93 €

Die Verbrauchskosten heißen »Leerungsgebühr« und werden pro gezählter Leerung berechnet. Vom 01.01.2005 bis 31.12.2005 gab es eine »Mindestgebühr«, mit der für jede Tonne einmal im Quartal eine Leerung berechnet wurde, auch wenn sie gar nicht geleert wurde.

Befindet sich der Bereitstellplatz für die Restabfalltonnen mehr als 15 Meter von der nächsten befahrbaren Straße entfernt oder sind Stufen auf dem Weg zwischen Straße und Bereitstellplatz zu überwinden, berechnet die Stadtreinigung Leipzig zusätzlich noch den Transportweg (pro Leerung!). Änderungen des Transportwegs sind anzuzeigen (Formular). Die Abhholung der Restabfallbehälter aus dem Grundstück und die Berechnung eines Transportwegs entfallen ab dem 01.01.2009.

Die Stadtreinigung Leipzig leert die Behältertypen zu folgenden Preisen:

Größe 80-l-Tonne 120-l-Tonne 240-l-Tonne 1.100-l-Tonne
Leerungsgebühr (2003 bis 2005) 2,61 € 3,75 € 7,18 € 32,70 €
Leerungsgebühr (2006) 4,89 € 5,83 € 6,93 € 26,04 €
Leerungsgebühr (2007) 4,82 € 6,00 € 7,53 € 30,96 €
Leerungsgebühr (ab 2008) 4,55 € 5,81 € 7,64 € 32,24 €
Sonderleerung (bis 2005) 2,97 € 4,22 € 7,99 € 36,34 €
Sonderleerung (2006) 6,85 € 8,16 € 9,71 € 36,46 €
Sonderleerung (ab 2007) 7,23 € 9,00 € 11,29 € 46,44 €
Nebenablagerungen (bis 2005) 4,93 €
Nebenablagerungen (2006) 6,41 €
Nebenablagerungen (ab 2007) 9,00 €
Transportweg (bis 2008) 0,51 € 0,72 € 1,44 € 6,44 €

1.2. Bioabfall

Kann auf einem Grundstück die ordnungsgemäße und schadfreie Kompostierung und Verwertung von Bioabfällen nicht gewährleistet werden, ist der Eigentümer zur Bestellung von Biotonnen verpflichtet. Seit 01.01.2006 sind dabei mindestens 10 Liter pro Person bei 14tägigem Leerungsturnus bereitzuhalten. Änderungen der Behälterzahl oder die Umstellung auf Eigenkompostierung sind anzuzeigen (Formular).

Befindet sich der Bereitstellplatz für die Biotonnen mehr als 15 Meter von der nächsten befahrbaren Straße entfernt oder sind Stufen auf dem Weg zwischen Straße und Bereitstellplatz zu überwinden, berechnet die Stadtreinigung Leipzig zusätzlich noch den Transportweg (Festpreis pro Jahr). Die Abhholung der Biotonnen aus dem Grundstück und die Berechnung eines Transportwegs entfallen ab dem 01.01.2009.

Für die Bereitstellung und turnusgemäße Leerung der Biotonne werden folgende Festkosten (Jahrespreis) berechnet:

Größe 80-l-Tonne 120-l-Tonne  
Grundgebühr (bis 2005) 51,12 € 102,26 €  
Grundgebühr (ab 2006) 50,00 € 100,00 €  
Transportweg (bis 2008) 10,23 € 20,46 €  

Für die außerplanmäßige Leerung der Biotonnen werden folgende Verbrauchskosten in Rechnung gestellt:

Größe 80-l-Tonne 120-l-Tonne  
Sonderleerung (bis 2005) 2,17 € 4,32 €  
Sonderleerung (ab 2006) 3,85 € 7,69 €  

1.3. Beispiel

Ein Haus mit acht Wohnungen verfügt über drei 120-l-Tonnen, die jede 26mal geleert wurde, und eine 120-l-Biotonne. Die Tonnen stehen auf dem Hof und müssen von der Stadtreinigung durch das Treppenhaus gerollt bzw. über die Stufen zum Hochparterre getragen werden.

Dann ist mit folgenden Kosten zu rechnen:

Festkosten 2005 2006
Grundgebühr für drei Restabfalltonnen und vier Quartale: 92,04 € 215,64 €
Grundgebühr für eine Biotonne: 51,12 € 50,00 €
Transportweg für eine Biotonne: 10,23 € 10,23 €
Summe Festkosten 153,39 € 275,87 €
Verbrauchskosten 2005 2006
Leerungsgebühr Restabfall: 292,50 € 454,74 €
Transportweg Restabfall: 56,16 € 56,16 €
Summe Verbrauchskosten 348,66 € 510,90 €
Gesamtkosten Müllabfuhr/Biotonne: 502,05 € 786,77 €

Das entspricht einer Kostensteigerung von 2005 auf 2006 um 57%!

nach oben

2. Belege

Der Restabfall wird von der Stadtreinigung Leipzig quartalsweise berechnet (vgl. Muster). Dabei ist zu beachten, dass die Rechnung über Restabfall immer erst in der Mitte des folgenden Quartals erstellt wird: die Rechnung für das 4. Quartal kommt also erst Mitte Februar! Eine Betriebskosten-Abrechnung über ein Kalenderjahr, die schon im Januar erstellt wird, muss zumindest bezüglich der Müllabfuhr falsch sein. – Der Transportweg für Restabfallbehälter wird in zwei separaten halbjährlichen Belegen berechnet (Ende Februar und Ende August, vgl. Muster).

Für die Biotonnen wird von der Stadtreinigung Leipzig am Jahresanfang ein einziger Gebührenbescheid erstellt, der für das gesamte Jahr gilt (vgl. Muster). Der Jahresbetrag ist aber in vier quartalsweisen Raten zahlbar, wobei in Mitte des Quartals (z.B. am 15. Februar) die Rate für das laufende Quartal fällig ist. – Der Transportweg wird in einer zusätzlichen Jahresrechnung berechnet (vgl. Muster).

Insgesamt rechnet die Kostenart Müllabfuhr/Biotonne mindestens über vier Quartalsbelege Restabfall ab, zu denen eventuell noch ein Jahresbeleg für Biotonnen sowie eventuell zwei Halbjahresbelege für Transportwege Restabfall und eventuell noch ein Jahresbeleg für Transportweg Biotonne kommen – es sind also zusammen zwischen vier und acht Belege zu prüfen.

Bei der Belegprüfung sind die im Muster zur Verdeutlichung nachträglich rot und grün umrandeten Angaben interessant: Straße/Hausnummer, Jahr/Quartal, Kostenart, Kostenschlüssel (jährlich oder halbjährlich oder quartalsweise oder Stück) und natürlich die Kostenhöhe. – Die persönlichen Angaben wurden im Muster mit einem grauen Balken verdeckt.

Hinweis für Hauseigentümer/Verwalter: Da die Quartalsraten für die Biotonnen stets die gleiche Höhe haben und immer zum selben Zeitpunkt fällig werden, empfiehlt es sich, die Raten mittels Lastschrift vom Hauskonto einziehen zu lassen.

nach oben

3. Umlageschlüssel

Die Kosten für Müllabfuhr/Biotonne setzen sich sowohl aus Festkosten, die ganz unabhängig von der Intensität der tatsächlichen Nutzung anfallen, als auch aus Verbrauchskosten zusammen, die nur in vermieteten Wohnungen, nicht aber bei Leerstand anfallen. Beide Bestandteile sind getrennt auszuweisen und umzulegen (§ 556a (1) BGB).

Zur Umlage des Festkosten-Anteils bietet sich die Wohnfläche an. Die Grund- bzw. Verwertungsgebühren fallen einheitlich für das gesamte Haus an, ganz analog wie Grundsteuer, Straßenreinigung oder Haftpflichtversicherung, die ja auch nach Wohnfläche umgelegt werden sollten.

Zur Umlage des Verbrauchskosten-Anteils ist die vermietete Wohnfläche zu bevorzugen. Der Schlüssel Personen ist nicht nur als solcher fragwürdig, sondern auch deshalb unangebracht, weil das Restabfall-Aufkommen (und nur das wird ja bezahlt) nicht oder nur wenig von der Anzahl der Personen im Haushalt abhängt.

Beispiel:

Familie Neumann nutzte ihre 64,22 m² große Wohnung erst seit 1. Oktober 2004, vorher stand sie 274 Tage leer. Deshalb ist die Gesamtwohnfläche bei den Verbrauchskosten um den Leerstandsanteil reduziert (477,28 m² - 274/366 * 64,22 m² = 429,20 m²). Dann wird die Umlage:
Betriebskosten-Abrechnung

Abrechnungsobjekt:    Musterstraße 5, 04000 Leipzig
Abrechnungseinheit:   Wohnung 06 (2. Obergeschoss rechts)
Abrechnungszeitraum:  01.01.2004-31.12.2004 (366 Tage)

Nutzer:               Familie Neumann
Nutzungszeitraum:     01.10.2004-31.12.2004 ( 92 Tage)

Kostenart Umlageschlüssel* Kosten (€)
Nr Name Typ gesamt Anteil Zeit gesamt Anteil
...
08 Müllabfuhr (fest) A 477,28 m² 64,22 m² 92/366 153,39 5,19
09 Müllabfuhr (Verbrauch) B 429,20 m² 16,14 m² 92/92 348,66 13,11
...

*Erläuterung der Umlageschlüssel:
A: Wohnfläche
B: Wohnfläche (vermietet)

nach oben

4. Kostenvergleich

Die veröffentlichten Statistiken unterscheiden leider nicht nach Fest- und Verbrauchskosten, obwohl eine getrennte Umlage wegen der unterschiedlichen Entstehung vorgeschrieben ist (§ 556a (1) BGB). Vor dem Vergleich müssen also Ihre Festkosten und Verbrauchskosten addiert werden.

Gebäudeart Leipzig 20001) Deutschland 20042)
Durchschnitt 0,13 €/m² 0,15 €/m²3)
Altbau (unsaniert) 0,20 €/m² ?
Altbau (saniert) 0,11 €/m² ?
Plattenbau (unsaniert) 0,23 €/m² ?
Plattenbau (saniert) 0,14 €/m² ?
Neubau 0,09 €/m² ?

Quellen:

 1) Betriebskostenspiegel der Stadt Leipzig. Berichtszeitraum 2000.
 2) Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes.

Anmerkung:

 3) Spanne: 0,10 ... 0,22 €/m²

Kostenrechner Müllabfuhr/Biotonne
Gebäudeart:
Kosten:  €
Fläche:  m²
Nutzungszeit:  von  Tagen
 

nach oben

5. Kostensenkung

Der Mieter hat auf den Festkosten-Anteil keinen direkten Einfluss. Den Verbrauchskosten-Anteil kann er durch konsequente Mülltrennung reduzieren. Bitte beachten Sie, dass seit September 2004 durch die Einführung der »Gelben Tonne Plus« viel mehr Abfälle in die gelbe Tonne gehören als zuvor. Durch ein geringeres Müllaufkommen können eventuell einzelne Mülltonnen abbestellt werden, dann sinkt auch der Festkosten-Anteil. – Wenn Biotonnen genutzt werden, kann in enger Zusammenarbeit mit dem Eigentümer / Verwalter überlegt werden, ob die Eigenkompostierung möglich ist. Das würde die Kosten ab 2006 deutlich reduzieren.

Der Eigentümer oder Verwalter hat nur wenig Einfluss auf die Müllkosten:

nach oben

6. Adressen

Stadtreinigung Leipzig
(Eigenbetrieb der Stadt Leipzig)
Postanschrift: Postfach 100 909, 04009 Leipzig
Besucheranschrift: Geithainer Straße 60, 04328 Leipzig
Telefon: (0341) 6571-0
Bürgertelefon »Abfall«: (0341) 6571-111
Telefax: (0341) 6571-102
Internet: www.stadtreinigung-leipzig.de

nach oben