Betriebskosten in Leipzig

Mindestausstattungsvolumen

Als »Mindestausstattungsvolumen« wird ein Rauminhalt (in Litern, abgekürzt »l«) bezeichnet, den die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig für die Müllbeseitigung vorschreibt, und der bei der An- oder Ummeldung von Abfallbehältern nicht unterschritten werden darf.

Restabfall

Hier besteht ein Anschlusszwang, d.h. das Mindestausstattungsvolumen kann nicht umgangen werden. Es beträgt:

Zu beachten ist, dass die kleinste von der Stadtreinigung Leipzig bereitgestellte Behältergröße 80 Liter fasst. Damit geht die Stadtverwaltung offenbar davon aus, dass in Leipziger Haushalten immer mindestens 4 Personen leben. Einfamilienhäuser mit zwei oder drei Personen müssen trotzdem Gebühren für vier Personen zahlen.

Auch ist das Mindestausstattungsvolumen selbst völlig überdimensioniert: spätestens seit der Einführung der »gelben Tonne Plus« sind mögliche Restabfälle sehr beschränkt. Die Stadtreinigung nennt in ihrem aktuellen Abfallwegweiser nur: »Hygieneartikel / Lumpen / abgetragene Schuhe / kaputter Hausrat / Porzellan / Spiegel ...«. Unter Berücksichtigung von Altkleider und -schuhsammlungen muss also jede Person wöchentlich einen großen Wassereimer (10 Liter) mit Porzellan- und Spiegelscherben füllen!

Bioabfall

Das Mindestausstattungsvolumen für Bioabfall ist nur zu berücksichtigen, wenn auf dem Grundstück nicht gewährleistet ist, dass anfallende Bioabfälle sachgerecht und schadfrei selbst verwertet werden (Eigenkompostierung). Es beträgt:

Die kleinste von der Stadtreinigung Leipzig bereitgestellte Biotonne fasst 120 Liter. Damit unterstellt die Stadtverwaltung, dass in Leipziger Häusern immer mindestens 12 Personen leben. Auch Ein- oder Zweifamilienhäuser müssen Gebühren für zwölf Personen zahlen, wenn dort nicht selbst kompostiert wird.

Immerhin ist nach Aussage der Stadtreinigung auch eine sogenannte »Nachbarschaftsbiotonne« möglich, die mehrere Eigentümer gemeinsam nutzen können. Allerdings wird nicht erklärt, wie diese Kosten dann umgelegt werden sollen – Belege gibt es nur für das Grundstück, auf dem die Biotonne steht. Auch ist die praktische Realisierung schwierig, wenn es keinen gemeinsamen Hof als Standort gibt.