Betriebskosten in Leipzig

Verbrauchskosten

Als »Verbrauchskosten« werden solche Betriebskosten bezeichnet, deren Höhe von einem bestimmten Verbrauch oder einer unterschiedlich starken Intensität der Nutzung (z.B. zeitweiliger Leerstand) abhängt. Betriebskosten, die keine Verbrauchskosten sind, sind Festkosten.

Es gibt in Leipzig keine Betriebskostenarten, die vollständig Verbrauchskosten sind.

Zu den Kostenarten, die sowohl einen Verbrauchskosten- als auch einen Festkosten-Anteil haben, gehören unter anderen:

Die unterschiedliche Umlage von Fest- und Verbrauchskosten ist vor allem dann wichtig, wenn im Abrechnungszeitraum Leerstand auftrat. In leer stehenden Mietbereichen können bestimmte Verbrauchskosten-Anteile nicht entstehen, z.B. Müllabfuhr oder Hausbeleuchtung. Diese sind dann nur auf die verbliebenen Mieter umzulegen (wichtig: der Festkosten-Anteil ist aber vom Eigentümer zu tragen).

Umgekehrt dürfen gemischte Kostenarten, wie Wasser/Abwasser, Müll/Biotonne usw., nicht allein nach Verbrauch umgelegt werden, da sie (zum Teil erhebliche!) Festkostenanteile enthalten. Diese fallen selbst dann noch an, wenn kein einziger Mieter mehr im Haus wohnt. Der Festkostenanteil muss so umgelegt werden, dass der Eigentümer für den Leerstand zahlt, damit die verbliebenen Mieter nicht benachteiligt werden.

Verbrauchskosten sind nach einem Schlüssel umzulegen, der den unterschiedlich hohen Verbrauch oder die unterschiedlich intensive Nutzung berücksichtigt. Dies wird im Regelfall der mit Hilfe von Zählern gemessene Verbrauch sein (z.B. Wasser in m³ oder Wärme in kWh/MWh). In Einzelfällen können Verbrauchskosten aber auch nach der um den Leerstand reduzierten Wohnfläche (vermietete Wohnfläche) umgelegt werden, wenn eine direkte Messung nicht möglich ist (z.B. Müllabfuhr oder Hausbeleuchtung). Schlechteste Wahl ist die Umlage nach Personen.

Grundlage einer ordnungsgemäßen Abrechnung der Verbrauchskosten bei Nutzerwechseln innerhalb des Abrechnungszeitraums sind Zwischenablesungen an den Zählern. Sind Zwischenablesungen aus technischen oder organisatorischen Gründen nicht möglich, können behelfsweise Gradtagszahlen zur Umlage herangezogen werden. Bei der Umlage nach vermieteter Wohnfläche wird ein Nutzerwechsel automatisch berücksichtigt, da er Ausgangspunkt der Berechnung der vermieteten Wohnfläche ist.