Betriebskosten in Leipzig

Betriebskosten

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) definiert:

§ 1 (1) BetrKV:
Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.

Gleichzeitig wird ausgeschlossen:

§ 1 (2) BetrKV:
Zu den Betriebskosten gehören nicht:
  1. die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten)
  2. die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten)

Im § 2 BetrKV werden die einzelnen Kostenarten aufgezählt.

Die Umlage einer großen Gruppe der Betriebskosten, nämlich der Kosten der Heizung und Wassererwärmung, wird in der Heizkostenverordnung gesondert geregelt. Diese Kosten werden daher als Heizkosten bezeichnet. Die nicht von der Heizkostenverordnung erfassten Betriebskosten heißen Nebenkosten:

Betriebskosten = Heizkosten + Nebenkosten

Die ARGE Leipzig zahlt für Empfänger des Arbeitslosengelds II (»Hartz IV«) monatlich maximal 2,35 €/m², davon 1,15 €/m² für Heizkosten und 1,20 €/m² für Nebenkosten. Diese Werte können als Richtgrößen für Vergleiche dienen – Werte, die darunter liegen, sind sicher nicht überteuert oder luxeriös. Als maximale monatliche Betriebskosten nennt der neueste Betriebskostenspiegel der Stadt Leipzig für das Jahr 2009 eine Summe von 2,67 €/m². Der bundesdeutsche Durchschnitt betrug 2,19 €/m²; das Maximum hier 2,94 €/m².

Nach ihrer unterschiedlichen Entstehung zerfallen die Betriebskosten in zwei andere Kategorien: in verbrauchsunabhängige Festkosten und verbrauchs- oder leerstandsabhängige Verbrauchskosten. Es gilt also auch:

Betriebskosten = Festkosten + Verbrauchskosten

Für Verbrauchskosten sind in der Regel andere Umlageschlüssel anzuwenden als für Festkosten.

Ausnahme: Die Heizkostenverordnung verstößt gegen § 556a (1) BGB, indem sie fordert, dass unabhängig von der tatsächlichen Entstehung mindestens 50%, höchstens aber 70% der Gesamtkosten nach Verbrauch umzulegen sind.