Als »Nebenkosten« werden solche Betriebskosten bezeichnet, die keine Heizkosten sind (»kalte« Betriebskosten). Ihre Umlage wird in der Betriebskosten-Verordnung und im BGB geregelt.
Oft werden die Begriffe »Nebenkosten« und »Betriebskosten« miteinander verwechselt. Inhaltlich sind sie aber nur dann gleichbedeutend, wenn es keinerlei Heizkosten gibt.
Der Betriebskostenspiegel der Stadt Leipzig nennt für den Zeitraum 2009 maximale Nebenkosten in Höhe von 1,49 €/m².
Die ARGE Leipzig zahlt zur Zeit für Empfänger des Arbeitslosengelds II (»Hartz IV«) monatlich maximal 1,20 €/m² für Nebenkosten.