Als »Festkosten« werden solche Betriebskosten bezeichnet, die ganz unabhängig von jedem Verbrauch und jeder Intensität der Nutzung (z.B. zeitweiliger Leerstand) immer in gleicher Höhe anfallen (wenn sich nicht die Preise ändern). Betriebskosten, die keine Festkosten sind, heißen Verbrauchskosten.
Zu den Betriebskostenarten, die in Leipzig vollständig Festkosten sind, zählen unter anderen:
Es gibt aber auch Kostenarten, die sowohl einen Festkosten- als auch einen Verbrauchskosten-Anteil haben. Dazu gehören unter anderen:
Die unterschiedliche Umlage von Fest- und Verbrauchskosten ist vor allem dann wichtig, wenn im Abrechnungszeitraum Leerstand auftrat. Die Festkosten, die auf leer stehende Mietbereiche entfallen, hat in jedem Fall der Eigentümer zu tragen. Sie dürfen nicht mit auf die verbliebenen Mieter umgelegt werden. – Umgekehrt können Verbrauchskosten, die im Leerstand garantiert nicht anfallen (z.B. Restabfall oder Hauslicht), nicht auf den Eigentümer umgelegt werden.
Festkosten sind nach einem Schlüssel umzulegen, der gleichmäßig alle Mieteinheiten belastet. Dies wird im Regelfall die Wohnfläche sein, d.h. große Wohnungen werden mit den Festkosten anteilig stärker belastet als kleine. In Einzelfällen können Festkosten aber auch nach Stückzahl umgelegt werden, wenn z.B. in einem Haus die Wohnungen der rechten Seite jeweils einen Wasserzähler haben, die der linken Seite aber jeweils zwei. Bei einem fünfstöckigen Haus mit insgesamt 15 Wasserzählern würde jede rechte Wohnung je 1/15 der Kosten tragen, jede linke je 2/15.
Nutzerwechsel innerhalb des Abrechnungszeitraums sind in jedem Fall zeitanteilig zu berücksichtigen, am besten taggenau.