Betriebskosten in Leipzig

Gradtagszahlen

Als »Gradtagszahlen« werden Reihen von je zwölf Zahlen bezeichnet, die dazu dienen, jahreszeitliche Schwankungen mathematisch widerzugeben.

Die Gradtagszahlen spielen im Rahmen der Betriebskosten nur als Behelf für die Verteilung des Verbrauchskostenanteils der Heizkosten eine Rolle, wenn unter­jährig ein Nutzer­wechsel stattfand, aber keine Zwischen­ablesung durchgeführt werden konnte. Dann wäre eine zeit­anteilige Umlage nach Kalender­tagen ungerecht, da der Heiz­energie­verbrauch im Winter wesentlich höher ist als im Sommer.

Der unterschiedliche Heizenergieverbrauch spiegelt sich in einer Gradtagszahl­tabelle wider, in der jeder Monat eine eigene Gradtagszahl erhält. Neben einer allgemeinen Tabelle nach VDI 2067 gibt es für jede größere Wetter­station auch spezielle lokale Tabellen, die für jedes Jahr einzeln die tatsächliche meteorologische Situation vor Ort darstellen. Die speziellen Daten sind den allgemeinen vorzuziehen.

  allgemein Leipzig 2008 Leipzig 2009 Leipzig 2010 Leipzig 2011
Januar 170 482 698 770 572
Februar 150 454 533 577 553
März 130 467 458 470 459
April 80 346 211 320 208
Mai 40 89 150 272 122
Juni 40/3 41 105 51 31
Juli 40/3 12 13 0 57
August 40/3 6 5 29 18
September 30 180 81 175 76
Oktober 80 314 359 361 283
November 120 435 357 440 475
Dezember 160 575 613 749 478
SUMME 1000 3402 3582 4215 3330
Quelle: Institut für Wohnen und Umwelt, Darmstadt (http://www.iwu.de/datei/Gradtagszahlen_Deutschland.xls, Station Leipzig-Schkeuditz)

Zur Berechnung des Kostenanteils sind die Gradtagszahlen der betroffenen Monate (bei Bedarf auch taganteilig, also z.B. 15/31 für die Zeit 16.-31. Oktober) zu addieren. Die Anteilssumme ist dann zur Jahressumme ins Verhältnis zu setzen.

Beispiel:

Familie Neumann zog am 1. Oktober 2011 in die Wohnung ein; über die Heizkosten wird kalenderjährlich abgerechnet. Bei der Wohnungsübergabe wurde festgestellt, dass das Wärme­messgerät defekt ist. Daher müssen Gradtags­zahlen als Behelf herangezogen werden.
Die betroffenen Gradtagszahlen sind 283 (für 10/2011), 475 (für 11/2011) und 478 (für 12/2011), in Summe also 1.236 von insgesamt 3.330. Also muss Familie Neumann für ihren Nutzungs­zeitraum 1.236/3.330 der Heizkosten dieser Wohnung zahlen.

Die Heizkostenverordnung gestattet in § 9b (2) auch die Umlage des Festkostenanteils nach Gradtagszahlen. Dies wird aber nicht der Tatsache gerecht, dass die Festkosten (z.B. Grundkosten der Brennstoff­lieferung, Zählergebühren oder -mieten, Heizungs­wartung, Schornsteinfeger, Wärme­messdienst) von jahres­zeitlichen Schwankungen des Heizenergie­verbrauchs überhaupt nicht abhängen, und widerspricht damit § 556a (1) BGB. Deshalb ist für den Festkostenanteil der Heizkosten die Umlage nach Kalender­tagen zu empfehlen, wie sie für alle anderen Festkosten, wie Versicherung, Grundsteuer, Straßenreinigung usw. ohnehin gilt.