Als »Hebesatz« wird eine Zahl bezeichnet, die dazu dient, einen bestimmten Grundbetrag prozentual anzuheben.
Der Hebesatz spielt im Rahmen der Betriebskosten nur bei der Grundsteuer eine Rolle. Diese ist eine Gemeindesteuer. Die Gemeinde, hier die Stadt Leipzig, hat aber auf den eigentlichen Messbetrag gar keinen Einfluss, da dieser vom Finanzamt ermittelt wird. Um nun die Höhe ihrer Einnahmen steuern zu können, legt die Stadt einheitlich für das gesamte Stadtgebiet einen Hebesatz fest, der auf die Messbeträge der einzelnen Grundstücke angewendet werden muss.
Seit dem 01.01.2011 beträgt der Hebesatz in Leipzig 650% (vorher 500%).
Zum Vergleich:
Berlin | Dresden | Hamburg | Hannover | Leipzig | Magdeburg | Halle | Chemnitz | Erfurt |
660% | 635% | 540% | 530% | 500% | 450% | 440% | 430% | 420% |
Um aus dem Messbetrag die Grundsteuer zu berechnen, muss der Messbetrag (in €) mit dem Hebesatz (in %) multipliziert und das Ergebnis durch 100% geteilt werden.
Beispiel:
Eine Erhöhung des Hebesatzes beeinflusst die Grundsteuer direkt. Wird zum Beispiel durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Hebesatz von 500% auf 550% (also um 10%) angehoben, steigt automatisch (bei gleichem Messbetrag) auch die Grundsteuer um 10%.